Herzlich willkommen
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Eine Ausnahme stellt die Benutzung der Bibliothek und des Lesesaales dar: Diese ist auf Grundlage der Dritten Thüringer Verordnung über außerordentliche Sondermaßnahmen zur Eindämmung einer sprunghaften Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 § 6 (2b) wieder erlaubt. Jedoch nur nach voriger Anmeldung und unter Einhaltung der gängigen Schutz- und Nachverfolgungsmaßnahmen.